Rastgele
Die deutsche Krankenversicherung – Pflicht für alle
In Deutschland ist jeder verpflichtet, eine Krankenversicherung zu haben. Es gibt zwei Systeme: die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die private Krankenversicherung (PKV). Die meisten Menschen sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Arbeitnehmer zahlen etwa die Hälfte des Beitrags selbst, die andere Hälfte übernimmt der Arbeitgeber. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach dem Einkommen – wer mehr verdient, zahlt auch mehr.
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt viele Leistungen: Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte, Medikamente und Vorsorgeuntersuchungen sind abgedeckt. Auch Zahnbehandlungen werden teilweise übernommen, allerdings muss man bei hochwertigem Zahnersatz einen Teil selbst bezahlen. Wichtig ist, dass man bei jedem Arztbesuch seine Versicherungskarte dabei hat. Ohne Karte kann es sein, dass man die Behandlung zunächst selbst bezahlen muss und das Geld später von der Versicherung zurückbekommt.
Die private Krankenversicherung ist nur für bestimmte Gruppen zugänglich: Selbstständige, Beamte und Angestellte mit einem hohen Einkommen können sich privat versichern. Die Beiträge richten sich hier nicht nach dem Einkommen, sondern nach dem Alter, dem Gesundheitszustand und den gewünschten Leistungen. Private Versicherungen bieten oft mehr Komfort, zum Beispiel Einzelzimmer im Krankenhaus oder kürzere Wartezeiten beim Facharzt. Allerdings sind die Beiträge im Alter oft sehr hoch.
Was passiert, wenn man die Versicherungskarte beim Arzt vergisst?